Trier-Föhren (EDRT): 19.06.2013 | LOC | Sunrise 03:23 UTC | Sunset 19:44 UTC

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Lizenz: CVFR (Kontrollierter Sichtflug)


C-VFR, Kontrollierter Sichtflug

 

Über großen Verkehrsflughäfen und ab einer Höhe von 10.000 Fuß (Flugfläche 100, ca. 3.000 m) wird der Luftraum zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsflugzeuge besonders kontrolliert. Im Fachjargon der Flieger wird dieser Luftraum als „Luftraum Charly“ bezeichnet.


Damit es in diesen Lufträumen kein „Durcheinander“ gibt, mit anderen Worten gefährliche Begegnungen zwischen kleinen und großen Flugzeugen ausgeschlossen werden, müssen Privat-Piloten eine besondere Ausbildung und Qualifikation erwerben, damit sie in diese Lufträume einfliegen dürfen. Diese Qualifikation heißt CVFR-Berechtigung.

In der Ausbildung zum PPL (A) nach JAR-FCL ist diese Ausbildung bereits enthalten. Wer aber noch einen „alten“ PPL A oder B (Ausbildung erfolgte vor Einführung der JAR-FCL) oder einen PPL N hat, benötigt die CVFR-Berechtigung. „Alte“ PPL können nach Erhalt der CVFR-Berechtigung auch in einen „neuen“ PPL (A) nach JAR-FCL umgeschrieben werden.

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
  • Funknavigation
  • Technik (Instrumente)

Dazu kommen mindestens zehn Flugstunden praktische Ausbildung, in denen die verschiedenen Funk-Navigations-Verfahren geübt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der permanenten Kontrolle von Kurs und Höhe.

Abgeschlossen wird dieser Lehrgang mit theoretischer und praktischer Prüfung.

© 2013 Fliegerclub Region Trier e.V.